Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Waterproof Wakeboard und Kiteboard Club, Brenzone, C.F. 03322370234 ist Mitglied beim VDWS und schult nach deren Richtlinien. Neben dem vorgegebenen Lehrinhalt sind die Kitesurfinstruktoren angewiesen alle Sicherheitsregeln einzuhalten.
1. TEILNEHMER UND MIETERKREIS
Jeder Teilnehmer wird Mitglied des waterproof Clubs für ein Jahr. Verpflichtungen bestehen deswegen nicht. Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch körperlich beeinträchtigt ist, den Kitesport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Sollten mögliche Einschränkungen der vorausbenannten Art bestehen, sind sie dem Instruktor mitzuteilen. Weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Kurs ist die Fähigkeit mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
2. HAFTUNG
Wir haften für eine gewissenhafte Kurvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der ausgeschriebenen und bestätigten Leistungen. Die Haftung für Sach- und Personenschäden ist ausgeschlossen! Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/ Mieter eine Anzeigepflicht. Der waterproof wake und kiteboardclub ist haftpflichtversichert. Personenschäden sind im Rahmen der Haftpflicht auf einen Deckungsumfang von 2 Millionen Euro begrenzt; Sachschäden bis zu einem Deckungsumfang von 1 Millionen Euro. Sofern der angerichtete Schaden diese Deckungssummen nachweislich übersteigt, haftet der Teilnehmer/ Mieter im Falle seines Verschuldens dem Verwender persönlich für die hinausgehenden Beträge. Der Teilnehmer/ Mieter verpflichtet sich, das Sportmaterial wie sein Eigentum nach allen Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an dem Material und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/ Mieter persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen wie Brillen, Handys, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die Umkleideräume und auch auf dem Boot. Wir bitten alle Wertgegenstände gegen Nässe zu schützen.
3. MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmen/Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.
4. SICHERHEIT/DURCHFÜHRUNGSBEDINGUNGEN
Das Schulungsmaterial ist sehr teuer, bitte behandelt es so, als wäre es euer eigenes. Ein vorausschauender Umgang, besonders bei starkem Wind ist zu beachten, ebenso wie genügend Abstand zu anderen Kitern, konzentriertes fliegen, checken der Sicherheitssysteme, ordentliches einpacken der Kites für den Bootstart bzw. zur Lagerung und pfleglicher Umgang auch auf dem Boot.
5. WINDMANGEL
Wer wegen Windmangel nicht zum Kiten kommt, muß den Kurs auch nicht bezahlen.
Wenn Du einen 5 Tages Kurs buchst, aber nur 3 Wassersession gehabt hast, erhälst Du 2 Tage wieder rückerstattet. Der Betrag ist dann die Differenz zwischen einem 3 und einem 5 Tages Kurspreis. Falls Du mit Kreditkarte bezahlt haben solltet, müssen wir eine Verwaltungsgebühr von 5% des Betrages aber mindestens 20 Euro in Abzug bringen. Barzahler erhalten den vollen Betrag zurück.
Erklärung der Wassersession:
Bei jedem Kitekurstag ist eine Wassersession vorgesehen, die mit einer Bootsausfahrt verbunden ist. Diese muß also stattfinden, damit der Kurstag berechnet werden darf. Falls diese Wassersession wegen Windmangel nicht zu den ausgeschriebenen Kurszeiten stattfinden kann, versucht der waterproof Wakeboard und Kiteboard Club neue Kurszeiten zu setzen um Wassersessions möglich zu machen. Das kann auch in den frühen Morgenstunden sein. Der Kursteilnehmer ist dann verplichtet daran teilzunehmen. Wenn er dies nicht tut und von den neu gesetzten Kurszeiten fernbleibt hat der Kursteilnehmer kein Recht auf Rückerstattung.
Abbruch während der Wassersession wegen aufkommender widriger Wetterverhältnisse:
Natürlich kann es vorkommen, daß eine Ausfahrt frühzeitig zB wegen eines aufkommendes Gewitters abgebrochen werden muß. Ob der Kursteilnehmer dann schon im Wasser war oder nicht, es wird eine Gebühr fällig. Diese liegt im Ermessen des jeweiligen Kitelehrers. Jede Situation ist nicht wie die andere.
6. HAFTUNG FÜR DAS KITEMATERIAL WÄHREND DES KURSES
Bei den Kitesurfkursen wird besonderen Wert auf Sicherheit und Kontrolle gelegt. Bei respektvoller Behandlung des Kitematerials, sowie dem Bemühen zur Einhaltung der vorgegebenen Übungen wird es zu keinen Schäden kommen. Wenn willend- oder unwillendlich mit dem Kitematerial grob umgegangen wird und Schäden zu erwarten sind, wird der Instruktor dem Kursteilnehmer dies mitteilen und kann ihm das Material auch entziehen.
In jedem Fall haftet der Kursteilnehmer für das Kitematerial in der Höhe der Wiederbeschaffung durch den waterproof Wakeboard und Kiteboard Club. Daher empfehlen wir jedem Kursteilnehmer zum Abschuß einer VDWS Saftytool Versicherung. Die Policen liegen in der Kitesurfschule aus.
7. ZUSÄTZLICHE REGELN FÜR TEILNEHMER DES BETREUTEN KITENS
Teilnahmeberechtigt sind erfahrene Kiter mit dem VDWS Level 5 oder einer gleichwertigen Qualifikation. Außerdem gelten weitere Regeln, die in gesonderten AGBs beschrieben sind und vom Teilnehmer mündlich oder schriftlich bestätigt werden müssen. Die Bedingungen hängen im Waterproof Wake und Kiteboard Club aus. Für gemietete Kiteausrüstungen gelten folgende Bestimmungen: Der Waterproof Wake und Kiteboard Club ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Kiteausrüstung zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt. Der Mieter übernimmt das gemietete Material so wie besichtigt. Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (Fehlen der IKO oder VDWS- Kistesurflizenz, mangelnde Beherrschung der Kites, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieter hinsichtlich der sicheren Nutzung der Kiteausrüstung offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.
8. SORGFALTSPFLICHT
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Kitematerials wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet das Equipment vor Kursbeginn zu überprüfen. Dies gilt besonders für die Sicherheitssysteme und die Flugfähigkeit des Kites, als auch der Kitelines. Im Interesse aller Beteiligten ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet Schäden sofort anzuzeigen. Falls die Betriebsbereitschaft des Leihmaterials durch fahrlässiges Verhalten des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht kein Anspruch mehr auf eine Leistungseinhaltung, sollte das Material nicht zeitnah ausgetauscht bzw. repariert werden können. Hier verweisen wir auf Punkt Versicherungen
9. VERSICHERUNGEN
Für Schäden, die am Material ( Kite, Leinen, Bar, Sicherheitssysteme, Trapez, Board, Boardleach, Neoprenanzug, Helm, Schwimmweste ) fahrlässig oder nicht fahrlässig entstehen, haftet der Teilnehmer/Mieter in voller Höhe. Es gelten die Preise, welche für die Wiederbeschaffung notwendig sind. Dieses können vor Kursbeginn erfragt werden. Wir empfehlen unbedingt eine Versicherung abzuschließen! Der waterproof wake und kiteboardclub bietet den Abschluss der “Safty Tool” Versicherung des VDWS. Diese ist unabhängig vom Kurs 1 Jahr und weltweit gültig.
10. STORNOBEDINGUNGEN
Bei Stornierung eines Kurses erhebt der waterproof club eine Gebühr von 30% des Kurs- bzw. Reisepreises. Bei Stornierung ab 2 Wochen vor Kursbeginn eine Gebühr von 50% und bei Stornierung ab 1 Tag vor Kursbeginn 100% der Gebühren.
11. EINLÖSUNG VON GUTSCHEINEN
Gutscheine sind 1 Jahr gültig und nicht übertragbar. Ausserdem gilt bei Einlösung von Gutscheinen: Es ist eine Kursanmeldung erforderlich. Diese muß 2 Wochen vor Gutscheineinlösung getätigt werden. Reservierungen, die 2 Wochen vor Gutscheineinlösung getätigt werden, werden nicht akzeptiert. Auch nicht vor Ort Buchungen. Um einen Gutschein einzulösen bedarf es freie Kapazitäten, die bei der Reservierung bestätigt werden. Gutscheine, die in der Nebensaison ausgestellt wurden werden nicht in der Hochsaison akzeptiert. Hochsaison gelten alles Ferienzeiten. Eine Gutscheineinlösung während der Brückentage ist grundsätzlich nicht möglich.
12. SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrags zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen. Zudem ist jeder Teilnehmer an die Anweisungen seines Instruktors gebunden. Für Schäden am Schulungsmaterial, die durch Missachtung der Anweisungen des Instruktors oder durch Missachtung der Sicherheitsregeln entstehen, muss jeder Teilnehmer selber haften. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung!
13. GERICHTSSTAND
Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird der Gerichtsstand Verona, Italien vereinbart